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Smartphonevereinbarung

nach dem Beschluss der Schulkonferenz vom 11. März 2025

Das EG versteht sich als smartphonefreie Schule, d.h. dass wir Smartphones auf dem gesamten
Schulgelände nicht nutzen.

Smartphones sind während des kompletten Schultages, sowohl in der Unterrichtszeit als auch
in den Pausen, ausgeschaltet (bzw. im Flugmodus) in der Schultasche oder dem Spind
aufzubewahren. (1)

Auch Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler sowie Lehrerinnen und Lehrer halten
sich auf dem Schulgelände an diese Regelung. Eine Ausnahme stellen hier die eigens für die
Oberstufe sowie das Personal ausgewiesenen Bereiche (Oberstufenmensa, Cafeteria,
Lehrerzimmer) dar. Hier darf das Smartphone im rechtlichen Rahmen genutzt werden.
Eine Ausnahme für die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 besteht nur dann, wenn eine
Lehrperson die Nutzung für Unterrichtszwecke erlaubt.

Müssen dringende Anrufe zu Hause erfolgen, so kann die Nutzung nach Rücksprache mit einer
Lehrperson erlaubt werden. Ansonsten kann weiterhin jeder Schüler bzw. jede Schülerin in
dringenden Fällen über das Sekretariat erreicht bzw. informiert werden. Gibt es eine
medizinische Notwendigkeit zur Nutzung des Smartphones (z.B. Messung des
Blutzuckerspiegels), so sollten die Lehrkräfte zu Beginn des Schuljahres darüber informiert
werden. Ist die Nutzung in medizinischen Notfällen angebracht, so ist eine gesonderte
Erlaubnis nicht nötig.

Bei Nichtbeachtung der Vereinbarung hat die Lehrperson das Recht, Smartphones (im
ausgeschalteten Zustand) einzusammeln und für den Rest des Schultages im Handytresor im
unteren Lehrerzimmer aufzubewahren. Die Rückgabe erfolgt an den kurzen Schultagen nach
der 6. Stunde und an den langen Tagen nach der 9. Stunde. Einsammeln und Ausgabe der
Geräte werden mit Datum und Unterschrift der Beteiligten dokumentiert.

Beim dritten Verstoß wird die Abholung des Smartphones von den Erziehungsberechtigten
veranlasst.


(1) Um die Persönlichkeitsrechte der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie der Lehrkräfte zu schützen, gilt
diese Regelung aufgrund der Möglichkeit der Zuschaltung- und Mithörfunktion auch analog für Smartwatches.
Die Einstellung als bloße digitale Zeitanzeige darf weiterhin genutzt werden.