Schulvertrag
Präambel1. Das Evangelische Gymnasium Lippstadt ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche von
Westfalen.
2. Das Evangelische Gymnasium Lippstadt ist eine durch Erlass des Kultusministers
genehmigte Ersatzschule. Als Ersatzschule ist sie frei in der Aufnahme ihrer Schülerinnen und
Schüler. Über die Aufnahme an die Schule entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter oder
ein von ihm/ihr beauftragter Vertreter nach einem Aufnahmegespräch mit den Eltern1 und der
Schülerin/dem Schüler. Es gelten die gesetzlichen Regelungen für das allgemeine Schulwesen
des Landes Nordrhein-Westfalen, soweit der Träger nicht gleichwertige Regelungen an deren
Stelle setzt.
3. An der Schule können alle Abschlüsse, die an einem Gymnasium des Landes Nordrhein-
Westfalen erteilt werden können, erworben werden. Die Ausbildung ist gleichwertig, aber
nicht gleichartig. Die Schule kann sich ein gleichwertiges, eigenständiges pädagogisches und
unterrichtliches Profil geben.
4. Die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule ist geprägt vom biblischen Menschenbild.
Wahrnehmung der Verantwortung für den Mitmenschen, die Gemeinschaft und die Schöpfung
sind wesentliche Leitlinien des schulischen Lebens …

