Informationen zum Schuljahr 2020/2021

Elternbrief Nr.1 - 2020/2021

Liebe Eltern,

es freut mich sehr Ihnen mitteilen zu können, dass das Evangelische Gymnasium nach den Sommerferien in den „weitgehenden Regelbetrieb“ übergehen kann, bei dem der Präsenzunterricht den Regelfall darstellen soll. So ganz ist der Schulbetrieb in den vergangenen Wochen allerdings nie zum Stillstand gekommen, das kommende Schuljahr war ständig präsent, sodass wir seit einigen Tagen nun wieder mit ganzer Intensität an der Wiederaufnahme des Unterrichtes arbeiten. Zum Wochenbeginn hat eine weitere Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) gegeben, auf die wir die Abläufe und Vorgaben am EG in den kommenden Tagen und Wochen adaptieren müssen. Einige Prozesse sind dabei schon weit fortgeschritten, bei anderen sind wir auch von außerschulischen Partnern und Behörden abhängig. Hier laufen bereits die Gespräche und ich hoffe, dass ich Sie zeitnah über die noch ausstehenden Punkte informieren kann.

Damit Sie und Ihre Kinder aber für den Schulstart die notwendige Gewissheit haben und das Familienleben organisieren können, einige wichtige Informationen vorab:

• Die Schule startet am Mittwoch, dem 12.08.20 zur ersten Stunde um 07.50 Uhr mit einer Klassenlehrerstunde in der Sekundarstufe I.
• Für die Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe stehen die ersten beiden Stunden am Mittwoch für Organisatorisches den Stufenleitungen zur Verfügung.
• Im Gebäude gilt das bewährte Einbahnstraßensystem. Dieses ist unbedingt einzuhalten.
• Die Busse fahren zu den gewohnten Zeiten. In den öffentlichen Verkehrsmitteln besteht grundsätzlich Maskenpflicht. Wir empfehlen aus Infektionsschutzgründen weiterhin, wenn möglich auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu verzichten und den Fußweg oder das Fahrrad zu wählen.
• In der Schule und auf dem gesamten Schulgelände besteht aufgrund aktueller Vorgaben des MSB zunächst bis zum 31.08.20 grundsätzlich Maskenpflicht, wir haben diesbezüglich keine Spielräume. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie Ihr Kind mit geeigneten Masken (wir empfehlen mindestens drei Masken) ausstatten. Durch das dauerhafte Tragen der Masken durchfeuchten diese nach einiger Zeit und müssen gewechselt werden.
• Generell gilt für den Schulalltag, dass wir uns alle bis auf Weiteres an die A.H.A.-Regel halten müssen: Abstand, Hygiene und Alltagsmasken. Geben Sie daher Ihrem Kind, wenn möglich auch ein Händedesinfektionsmittel mit, das es bei Bedarf selbstständig nutzen kann. Natürlich sind im Gebäude ausreichend Desinfektionsspender vorhanden, aber es erleichtert den Ablauf enorm, wenn Kinder auch ein eigenes Händedesinfektionsmittel zurückgreifen können.
• Der Unterricht findet wieder in kompletter Klassen-bzw. Kursstärken statt. Eine Durchmischung von Jahrgangsstufen soll vermieden werden. Die Hygienepläne der Schule werden auf diese Vorgaben adaptiert und am ersten Schultag mit Ihren Kindern besprochen.
• Wir haben unter Corona-Bedingungen eine Einschulung für unsere neuen Fünftklässler organisiert, um unseren Jüngsten einen möglichst schönen Start an ihrer neuen Schule zu ermöglichen. Die Eltern der Fünftklässler werden über ein gesonderten Elternbrief bezüglich des Ablaufes informiert.
• Mit dem Regelunterricht wird auch der Ganztagsbetrieb wiederaufgenommen, dessen Organisation sich unter den aktuellen Corona-Bestimmungen als sehr komplex herausstellt. So haben wir beispielsweise in den Teamprojekten am Nachmittag dafür gesorgt, dass auch hier nur Schüler*innen einer Jahrgangsstufe an den einzelnen Ganztagesangeboten teilnehmen. Für die Mensa gelten strenge Nutzungsbestimmungen, die unter anderem eine Reduktion der Sitzplätze vorschreibt. Daher ist die Mensa ab der fünften Stunde nur noch für Mittagessenbesteller nutzbar. Die Schüler*innen der Klassen 8 und 9 können in dieser Zeit ebenfalls die Oberstufenmensa nutzen. Ein ausgearbeitetes Hygienekonzept für die Mensa liegt derzeit beim zuständigen Gesundheitsamt zur Begutachtung vor. Wir hoffen hier auf eine schnelle Rückmeldung, sodass wir am Mittwoch mit der Essensausgabe beginnen können.
• Der Mensabetreiberwechsel ist abgeschlossen. Bereits ausgelegte Essensgelder sollten Sie in den nächsten Tagen von der INI zurückerstattet bekommen. Der Mensachip kann auch bei der neuen Betreiberin weiter genutzt werde. Es gibt jedoch einen neuen Link für die Essensbestellungen: https://eg-mensa.inetmenue.de/sf/
• Der Sportunterricht wird wieder erteilt, soll bis zu den Herbstferien jedoch möglichst im Freien stattfinden. Das wird bei den vielfältigen Außensportanlagen am EG sicherlich unproblematisch umzusetzen sein. Auch der Schwimmunterricht soll unter Einhaltung eines entsprechenden Hygienekonzeptes möglich gemacht werden. Hierzu befinden wir uns noch in der Abstimmungsphase mit dem CabrioLi und der Stadt Lippstadt. Geben Sie bitte Ihrem Kind zum Schwimmunterricht zunächst Sportsachen mit, bis die Sportlehrkräfte die Aufnahme des Schwimmunterrichts bekannt geben.
• Auch der Musikunterricht findet statt, jedoch muss auf das Singen in geschlossenen Räumen verzichtet werden. Die Fachschaft Musik erarbeitet derzeit ein Konzept, das u.a. das Singen im Freien unter Einhaltung großzügiger Sicherheitsabstände beinhaltet.

Für Schülerinnen und Schüler besteht mit der Aufnahme des Regelunterrichts wieder Präsenzpflicht. Gewährte Befreiungen aufgrund von Corona relevanten Vorerkrankungen von Schülerinnen und Schülern enden mit dem neuen Schuljahr. Für den Fall, dass Ihr Kind einer Risikogruppe angehört, die eine Teilnahme am Präsenzunterricht weiterhin nicht möglich macht, hat das MSB folgende Regelungen verfügt:

„Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler. Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.“

Bezüglich vorerkrankter Angehöriger, die mit einer Schülerin oder einem Schüler in häuslicher Gemeinschaft leben, legt das MSB fest:

„Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen –insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen. Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorrübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.“

Sollten Sie unter eine dieser Regelungen fallen, nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt mit uns auf. 4 Trotz der Unwägbarkeiten, die uns sicher in den kommenden Wochen erwarten werden und den Einschränkungen, die sich hieraus ergeben, freuen wir uns sehr, dass wir Ihre Kinder und Sie bei uns am EG begrüßen dürfen. Es wird sicherlich einige Tage dauern, bis sich die Abläufe des „normalen“ Schulalltages eingespielt haben. Auch werden wir an einigen Punkten die Konzepte der Lage entsprechend weiterentwickeln müssen. Hier nehmen wir gerne Rückmeldungen entgegen und bauen auf die sich in den letzten Jahren vielfach bewährte Unterstützung der Elternschaft.

Herzliche Grüße

Evangelisches Gymnasium Lippstadt
Steven Klose, StD i. K.
- kommissarischer Schulleiter-

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