Smartphone-Vereinbarung
Wir verstehen uns am EG als eine Gemeinschaft, in der sich alle am Schulleben Beteiligten wohl fühlen, weil sie miteinander sprechen und wahrnehmen, was um sie herum vorgeht. Trotz vieler Vorteile der modernen Medien im Sinne eines Universalwerkzeugs, die wir als Schulgemeinschaft positiv bewerten, stört die intensive Beschäftigung mit dem Smartphone*1 diese Gemeinschaftswahrnehmung sehr. Deshalb gelten für Unterstufenschüler*innen im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Smartphone und mit allen weiteren Geräten, die zur mobilen Informationsaufnahme und -weitergabe dienen, die folgenden Regeln:
- Grundsätzlich verlangt das Evangelische Gymnasium nicht, dass Ihr Kind in der Unterstufe ein Smartphone besitzt. Sollte Ihr Kind jedoch ein Smartphone besitzen, so darf dieses auf dem gesamten Schulgelände nicht ohne vorherige Erlaubnis der Lehrkraft benutzt werden.
- Während der Unterrichtszeit befinden sich mitgebrachte Smartphones im Flugmodus („offline“) und werden im Spind, bzw. im Tornister verstaut.
- Smartwatches werden vor Klassenarbeiten bei der Lehrkraft abgegeben.
Sollte Ihr Kind nach Erlaubnis durch die Lehrkraft ein Smartphone/ iPad zu unterrichtlichen Zwecken nutzen dürfen, so gelten folgende Regeln zum Gebrauch:
- Wir erstellen grundsätzlich keine Bild- oder Tonaufnahmen auf dem gesamten Schul-gelände, außer in Absprache mit der Lehrkraft zu unterrichtlichen Zwecken.
- Wir betrachten keine gewaltverherrlichenden oder pornographischen Inhalte, keine Unterhaltungsvideos (z.B. YouTube, TikTok) und spielen keine Spiele auf dem Smartphone.
In Notfällen darf das Smartphone nach Rücksprache mit einer Lehrkraft immer genutzt werden. Es ist aber kein Notfalltelefonat, wenn Eltern über alltägliche Geschehnisse des Schultages informiert werden.
Wir akzeptieren, dass das Smartphone bei Nichtbeachtung dieser Regeln bei der Schulleitung (im ausgeschalteten Zustand) abgeben werden muss und dass hierüber die Eltern benachrichtigt werden. Nach Unterrichtsschluss kann das Gerät abgeholt werden.
Der Begriff Smartphone wird stellvertretend auch für Handys und alle Geräte benutzt, die der mobilen Informationsaufnahme und -weitergabe dienen (z.B. die Schul-ipads).
Wir verstehen uns am EG als eine Gemeinschaft, in der sich alle am Schulleben Beteiligten wohl fühlen, weil sie miteinander sprechen und wahrnehmen, was um sie herum vorgeht. Trotz vieler Vorteile der modernen Medien im Sinne eines Universalwerkzeugs, die wir als Schulgemeinschaft positiv bewerten, stört die intensive Beschäftigung mit dem Smartphone1 diese Gemeinschaftswahrnehmung sehr. Da du als Siebtklässler mittlerweile im Umgang mit Chancen und Gefahren der sozialen Medien geschult wurdest, gelten für dich nun andere Regeln als in der Unterstufe.
- Das Evangelische Gymnasium verlangt von dir als Mittelstufenschüler*in, nicht zuletzt im Sinne der Vorbildfunktion gegenüber den Unterstufenschüler*innen, einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Smartphone.
- Wir unterstützen den Gebrauch des Smartphones zu unterrichtlichen Zwecken nach Erlaubnis durch die Lehrkraft.
- Grundsätzlich gilt allerdings weiterhin, dass sich mitgebrachte Smartphones während der Unterrichtszeit im Flugmodus („offline“) befinden und entweder im Spind oder in der Schultasche verstaut sein sollten.
- Das Smartphone darf außerhalb des Unterrichts grundsätzlich weiterhin auf dem gesamten Schulgelände nicht ohne vorherige Erlaubnis der Lehrkraft benutzt werden. Eine Ausnahme ist die Mittagspause, in der das Smartphone nach den abgesprochenen Regeln (s.u.) benutzt werden darf.
- Smartphones und Smartwatches werden vor Klassenarbeiten bei der Lehrkraft abgegeben.
Für den grundsätzlichen Gebrauch des Smartphones/ iPads gelten folgende Regelungen:
- Wir erstellen grundsätzlich keine Bild- oder Tonaufnahmen auf dem gesamten Schul-gelände, außer in Absprache mit der Lehrkraft zu unterrichtlichen Zwecken.
- Wir betrachten keine unangemessenen Inhalte - insbesondere pornografische, gewaltverherrlichende oder volksverhetzende.
- Wir spielen keine Spiele auf dem Smartphone.
- In der Unterstufen-Mensa sowie in der Mediothek gilt ganztägig ein uneingeschränktes Nutzungsverbot.
In Notfällen darf das Smartphone nach Rücksprache mit einer Lehrkraft immer genutzt werden.
Wir akzeptieren, dass das Smartphone bei Nichtbeachtung dieser Regeln bei der Schulleitung (im ausgeschalteten Zustand) abgeben werden muss und dass hierüber die Eltern benachrichtigt werden. Nach Unterrichtsschluss kann das Gerät abgeholt werden.
Der Begriff Smartphone wird stellvertretend auch für Handys und alle Geräte benutzt, die der mobilen Informationsaufnahme und -weitergabe dienen (z.B. die Schul-ipads).
Wir verstehen uns am EG als eine Gemeinschaft, in der sich alle am Schulleben Beteiligten wohl fühlen, weil sie miteinander sprechen und wahrnehmen, was um sie herum vorgeht. Trotz vieler Vorteile der modernen Medien im Sinne eines Universalwerkzeugs, die wir als Schulgemeinschaft positiv bewerten, stört die intensive Beschäftigung mit dem Smartphone1 diese Gemeinschaftswahrnehmung sehr.
Wir gehen davon aus, dass du mittlerweile die grundsätzlichen Prinzipien eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Smartphone erlernt hast und dir über Chancen und Gefahren der sozialen Medien bewusst bist. Daher gelten für dich nun folgende Regeln:
- Das Evangelische Gymnasium verlangt von dir im Sinne der Vorbildfunktion gegenüber den Unterstufenschüler*innen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Smartphone.
- Wir unterstützen den Gebrauch des Smartphones zu unterrichtlichen Zwecken nach Erlaubnis durch die Lehrkraft.
- Grundsätzlich gilt allerdings weiterhin, dass sich mitgebrachte Smartphones während der Unterrichtszeit im Flugmodus („offline“) befinden und entweder im Spind oder in der Schultasche verstaut sein sollten.
- Das Smartphone darf auch außerhalb des Unterrichts verantwortungsvoll genutzt werden.
- Smartphones und Smartwatches werden vor Klassenarbeiten und Klausuren bei der Lehrkraft abgegeben.
Für den grundsätzlichen Gebrauch des Smartphones/ iPads gelten folgende Regelungen:
- Wir erstellen grundsätzlich keine Bild- oder Tonaufnahmen auf dem gesamten Schul-gelände, außer in Absprache mit der Lehrkraft zu unterrichtlichen Zwecken.
- Wir betrachten keine unangemessenen Inhalte - insbesondere pornografische, gewaltverherrlichende oder volksverhetzende.
- Wir spielen keine Spiele auf dem Smartphone.
- In der Unterstufen-Mensa sowie in der Mediothek gilt ein uneingeschränktes Nutzungsverbot. Oberstufenschüler*innen dürfen das Smartphone in der Oberstufenmensa nutzen.
In Notfällen darf das Smartphone nach Rücksprache mit einer Lehrkraft immer genutzt werden.
Wir akzeptieren, dass das Smartphone bei Nichtbeachtung dieser Regeln bei der Schulleitung (im ausgeschalteten Zustand) abgeben werden muss und dass hierüber die Eltern benachrichtigt werden. Nach Unterrichtsschluss kann das Gerät abgeholt werden.
Der Begriff Smartphone wird stellvertretend auch für Handys und alle Geräte benutzt, die der mobilen Informationsaufnahme und -weitergabe dienen (z.B. die Schul-ipads).