Gesellschaftswissenschaften - Pädagogik

Leistungsbewertung im Fach Pädagogik

Grundsätze

  1. Es wird nur bewertet, was im Rahmen des Unterrichtsgeschehens gelernt werden konnte.
  2. Beiträge können in mündlicher, schriftlicher und praktischer Form erbracht werden.
  3. Festgelegte  Beurteilungskriterien und Kompetenzerwartungen -soweit vorhersehbar - müssen den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schulhalbjahres deutlich gemacht werden.
  4. In die Bewertung geht der Erwerb konzept- und prozessbezogener Kompetenzen gleichermaßen ein.

Beurteilungsmaßstab

Bei der Bewertung der Leistungen werden in Anlehnung an § 48 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchuIG) Vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 691) folgende Notenstufen zu Grunde gelegt. Diese gelten ebenso im Abitur:

sehr gut (1)
Die Note sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im   besonderen Maße entspricht, also wenn neue Aspekte und Probleme mit Hilfe der erworbenen Kompetenzen in besonders überzeugender Weise angesprochen oder gelöst werden können.

gut (2)
Die Note "gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht, also wenn neue Aspekte und Probleme mit Hilfe der erworbenen Kompetenzen angesprochen oder gelöst werden können.

befriedigend (3)
Die Note "befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht, also wenn erworbene Kompetenzen auf vergleichbare Sachverhalte angewendet werden können.

ausreichend (4)
Die Note "ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht, also wenn die Leistungen nicht über die reine Reproduktion von im Unterricht erworbenen Inhalten hinausgehen und Konzepte und Kompetenzen nur ansatzweise verstanden bzw. erworben wurden.

mangelhaft (5)
Die Note "mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

ungenügend (6)
Die Note "ungenügend' soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht
entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Kompetenzerwartungen

1. Sonstige Mitarbeit:

  • mündliche Beiträge wie Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von Zusammenhängen oder Bewerten von Ergebnissen etc.
  • Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken oder Diagrammen
  • qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten, unter korrekter Verwendung der  Fachsprache
  • Grad der Selbständigkeit, Beachtung der Vorgaben, Genauigkeit
  • Erstellung von Produkten wie Dokumentationen zu Aufgaben, Untersuchungen,
  • Präsentationen, Protokolle , Lernplakate, Modelle,
  • Erstellen und Vortragen eines Referates
  • Führung eines Heftes, Lerntagebuchs oder Portfolios
  • Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit
  • kurze schriftliche Überprüfungen.

2. Schriftlicher Bereich

Klausuren:
Die Klausuren müssen die drei Anforderungsbereiche abdecken. Der Anforderungsbereich II geht mit ca. 50% in die Bewertung ein. Der Anforderungsbereich 1 muss deutlich stärker gewertet werden (ca.30-40%) als der Anforderungsbereich III (ca.10-20%).
Die Lösungen werden mit Lösungspunkten versehen und die erreichte Punktzahl wird mit der max. erreich-baren Punktzahl ins Verhältnis gesetzt. Die Darstellungsweise wird bei der Bepunktung mit beachtet.

Die Note ergibt sich dann aus der folgenden Bewertungstabelle:

Folgender Klausurplan ist für die Sek II (G8) gültig:

Jahrgangsstufe Halbjahr Anzahl Klausuren Grundkurs Leistungskurs
Einführungsphase(EF) 1. 1 3 Schulstunden -
2. 1 3 Schulstunden -
Qualifizierungsphase (Q1) 1. 2 3 Schulstunden 4 Schulstunden
2. 2 3 Schulstunden 4 Schulstunden
Qualifizierungsphase (Q2) 1. 2 3 Schulstunden 4 Schulstunden
2. 1 4,25 Zeitstunden 4,25 Zeitstunden

Im Hinblick auf die Zentrale Abiturprüfung sollen bereits in der Einführungsphase, spätestens aber in der Qualifikationsphase die Operatoren mit den SuS besprochen und ausgehändigt und bei der Formulierung der Klausuraufgaben benutzt werden.
Im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe Q2 soll eine Klausur mit Themenauswahl unter Abiturbedingungen gestellt werden.


Facharbeit

In der Jahrgangsstufe 12.2 kann sowohl im Grundkurs als auch im Leistungskurs die erste Klausur durch die Anfertigung einer Facharbeit ersetzt werden. Diese kann bei G8 wiederum durch einen Projektkurs ersetzt werden, dieser ersetzt jedoch keine Klausur.

Bildung der Kursabschlussnote

Bei Schülerinnen und Schülern, die das Fach Pädagogik mit Klausur gewählt haben:
Die Kursabschlussnote setzt sich zu 50% aus der zusammengesetzten Note des schriftlichen Bereichs und zu 50% aus den beiden zusammengefassten Quartalsnoten des sonstigen Mitarbeitsbereichs zusammen. Ausnahme: Stufe EF: Klausur 33,3%; Sonst. Mitarbeit 66,6%.
Bei Schülerinnen und Schülern, die das Fach Pädagogik mündlich gewählt haben: Die Kursabschlussnote setzt sich aus den beiden Quartalsnoten des sonstigen Mitarbeitsbereichs zusammen.

Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II

Sie sind festgelegt in: Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II-Gymnasium / Gesamtschule, Biologie, Schriftenreihe Schule in NRW, Nr.4722, MSWWF des Landes NRW, Kapitel 4, S.88 ff, Düsseldorf, 1999.

Das Anfertigen von Hausaufgaben gehört nach § 42 (3) zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler. Unterrichtsbeiträge auf der Basis der Hausaufgaben können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.

Unterrichtsbeiträge auf der Basis von Hausaufgaben, Schriftliche Übungen bzw. Lemerfolgsüberprüfungen und Referate können zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Sie gehen wie längere, zusammenhängende mündliche Beiträge in die Bewertung ein.

Beurteilungsmaßstab

Bei der Bewertung der Leistungen werden in Anlehnung an § 48 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchuIG) Vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 691) die gleichen Notenstufen im Abitur zu Grunde gelegt:


Sonstige Mitarbeit

Die Leistungsbewertung beruht auf:

  1. der mündlichen Mitarbeit (einschließlich mündlicher Stundenzusammenfassungen), wobei besonders auf die Kontinuität Wert gelegt wird
  2. den praktischen, experimentellen Fähigkeiten, einschl. der Auswertung von Experimenten
  3. Anfertigung und Präsentation von Referaten
  4. den sozialen und kommunikativen Fähigkeiten bei Gruppenarbeitsphasen

Die Gewichtung der einzelnen Aspekte erfolgt in der absteigenden Reihenfolge der Nennung.