Religionslehre - Evangelische Religion
Grundsätze der Fachkonferenz Evangelische Religionslehre zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung in der Sekundarstufe I
Grundlage für die Grundsätze zur Leistungsbewertung sind § 48 SchulG, § 6 APO-SI und Kapitel 3 des Kernlehrplans Evangelische Religionslehre (Gymnasium Sek I).
Dementsprechend gilt am Evangelischen Gymnasium:
- Die Teilnahme am RU ist am EG verpflichtend, jedoch erfolgt die Leistungsbewertung/ Notengebung im ER „unabhängig von den persönlichen Glaubensüberzeugungen der Schülerinnen und Schüler“ (Kernlernplan Evangelischer Religionslehre S. 36), denn die christliche Botschaft ist ein Angebot, dessen Annahme auf einer freien Entscheidung beruht. Dennoch soll der RU den Schülerinnen und Schülern „eine Glaubenshaltung“ (Kernlernplan Katholischer Religionslehre S. 32) zumindest ermöglichen.
- Obwohl „die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich ,Sonstige Leistungen im Unterricht´“ (Kernlernplan Evangelischer Religionslehre S. 36) zu erfolgen hat, da keine Klassenarbeiten oder Lernstandserhebungen zulässig sind, können sowohl „schriftliche als auch mündliche Formen der Leistungsüberprüfung“ (Kernlernplan Evangelischer Religionslehre S. 37) durchgeführt werden.
- Die Leistungsbewertung der Schülerin/des Schülers hat den individuellen Erreichungsgrad der vier Kompetenzbereiche widerzuspiegeln. Die Leistungsbewertung hat anhand solcher „Aufgabenstellungen schriftlicher, mündlicher und ggf. praktischer Art“ (Kernlernplan Evangelischer Religionslehre S. 37) zu erfolgen, die eine Überprüfung des oben genannten Erreichungsgrades von Kompetenzen ermöglichen (vgl. Kernlernplan Evangelischer Religionslehre S. 37).
- „Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt“ (Kernlernplan Evangelischer Religionslehre S. 38).
- Die Leistungsbewertung im Bereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ hat „die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge“ (Kernlernplan Evangelischer Religionslehre S. 38) der Schülerinnen und Schüler zu erfassen. Neben der inhaltlichen Qualität der Beiträge zählt auch die formale Qualität der Darstellung.
- Die „im Fach Evangelische Religionslehre angestrebten Lernprozesse und Lernergebnisse“ (Kernlernplan Evangelischer Religionslehre S. 36) umfassen „auch Werturteile, Haltungen und Verhaltensweisen“ (Kernlernplan Evangelischer Religionslehre S. 36), „die sich einer unmittelbaren Lernerfolgskontrolle entziehen“ (Kernlernplan Evangelischer Religionslehre S. 36). „Daher können im RU auch bewertungsfreie Unterrichtsphasen gestaltet werden“ (Kernlernplan Evangelischer Religionslehre S. 36).
Um sowohl den mündlichen und schriftlichen Leistungen zu den vier Kompetenzbereichen als auch dem Thema, der Lerngruppe und deren Lernsituation gerecht zu werden, bedarf kompetenzorientierter Religionsunterricht vielfältiger Bewertungsmöglichkeiten. Folglich können hier nur die wichtigsten konkreten Kriterien für die Leistungsüberprüfung (insbesondere hinsichtlich der erreichten Handlungs- und Methodenkompetenz) genannt werden:
- Das angemessene Verhalten von Schüler/innen an außerschulischen Lernorten (Moschee, Synagoge, Kirche, Kloster, Ausstellungsräume).
- Die Fähigkeit, von Mitschülerinnen/Mitschülern geäußerte Überzeugungen/Einstellungen zu akzeptieren und sich argumentativ damit auseinanderzusetzen, statt diese zu diskreditieren.
- Die Ernsthaftigkeit bzw. das Bemühen der Schülerinnen und Schüler in einer Projektphase bzw. Gruppenarbeitsphase problemlösend mitzuarbeiten: Bei der Beschaffung von Informationen oder bei der Plakatgestaltung; Pünktlichkeit bei der Abgabe von Arbeitsergebnissen.
- Die Bereitschaft Ergebnisse (Referate; selbst formuliertes Gebet) vorzutragen.
- In den Jahrgangsstufen 5-9 fließt die verbindlich zu führende Arbeitsmappe (Dokumentation längerfristiger Arbeitsprozesse) der Schüler/innen in die Gesamtnote ein: Vollständigkeit/Sauberkeit der Mappe; inhaltliche Qualität der Ergebnisse von Hausaufgaben und Arbeitsaufgaben.
- Rollenspiel: Neben den fachspezifischen inhaltlichen Erkenntnissen zählt auch die Leistung der Schüler/innen, bei der Darstellung „nicht aus der Rolle zu fallen“.
- In der Jahrgangsstufe 8 führen die Schüler/innen ein Projekt durch.
- In den Jahrgangsstufen 7 und 8 schreiben die Schüler/innen mindestens eine schriftliche Übung.
Um die Transparenz der Leistungsbewertung (Kernlernplan Evangelischer Religionslehre S. 36) gegenüber Schülerinnen, Schülern und Eltern zu gewährleisten, gelten folgende Regelungen:
- Die Grundsätze der Leistungsbewertung werden den Schülerinnen und Schülern immer zum Schuljahresbeginn und zum Halbjahresbeginn mitgeteilt.
- Die wichtigsten Kriterien für die Bewertung mündlicher und schriftlicher Leistungen im Rahmen der vier Kompetenzbereiche sind zu nennen (vgl. Kriterien oben). Die Gewichtung von schriftlichen Übungen , Referaten und Projekten bei der Gesamtnote ist ebenfalls darzustellen.
- Kriterien der Leistungsbewertung im Zusammenhang mit offenen (kreativen oder projekt-orientierten) Arbeitsformen werden den Schülerinnen und Schülern vor deren Beginn transparent gemacht. Die Bewertung der Arbeitsergebnisse wird den Schülerinnen/Schülern mitgeteilt.
- Jede Lehrerin und jeder Lehrer dokumentiert regelmäßig die von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen.
- Benotet wird nur, was im Unterricht eingeübt worden ist.
- Die Leistungsrückmeldung erfolgt in mündlicher oder schriftlicher Form jeweils am Quartalsende.
- Bei Minderleistungen erhalten die Schüler/innen sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im Zusammenhang mit den Halbjahreszeugnissen individuelle Lern- und Förderempfehlungen.
- Eltern bzw. Erziehungsberechtigte erhalten bei Elternsprechtagen sowie im Rahmen der regelmäßigen Sprechstunden Gelegenheit, sich über den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren und dabei Perspektiven für die weitere Lernentwicklung zu besprechen.
Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung in der Sek II, PDF-Datei