Die Mittelstufe am EG

Informationen zum Wahlpflichtbereich II in den Klassen 9 und 10 am EG

Dieser Differenzierungsbereich in der Mittelstufe soll Schülerinnen und Schülern die Chance eröffnen, individuelle Schwerpunkte in ihrer Schullaufbahn zu setzen: Ab der Klasse 9 können bestimmte Lernangebote interessengeleitet gewählt werden. Um ein möglichst breites Spektrum an vielfältigen Schülerinteressen berücksichtigen zu können, werden in diesem Bereich sehr verschiedene Fächer zur Wahl gestellt:
Ein wesentlicher Aspekt des Wahlpflichtbereichs II ist die Möglichkeit, eine dritte Fremdsprache zu erlernen, deshalb werden Französisch und Spanisch als neu einsetzende Fremdsprachen ab Klasse 9 angeboten.
Eine weitere Variante im Bereich der Fremdsprachen besteht darin, seine bereits erworbenen Kompetenzen im Fach Englisch in einem bilingualen Kurs anzuwenden, zu vertiefen und zu erweitern. Das Zweitfach kann in diesem Zusammenhang variieren. Angeboten werden kann Englisch z.B. kombiniert mit Musik, Erdkunde, Geschichte oder auch Theater.

Schülerinnen und Schüler, die ihre Neigungen insbesondere in den Naturwissenschaften verorten, können sich für einen Informatik- oder einen Astronomiekurs entscheiden. Zudem gibt es das fächerübergreifende Sportangebot "Naturwissenschaftliche Grundlagen des Kanusports".
Für alle der genannten Fächer gilt, dass sie, bei entsprechender Nachfrage, auch in verschiedenen Formen in der Oberstufe fortgesetzt werden können, so werden z.B. in der Jahrgangsstufe 11 ein Projektkurs Sport zum Einer-Kajak im fließenden Gewässer und ein Projektkurs Astronomie angeboten.

Hier noch einmal ein knapper Überblick über mögliche Angebote:

Bereich

Angebot

Fremdsprachen

-3. Fremdsprache: Französisch, Spanisch

- Bilinguales Angebot Englisch plus

Naturwissenschaften

Astronomie

Künstlerischer Bereich

 

- Kreatives Gestalten am PC

Sport

 

- naturwissenschaftliche Grundlagen des Kanusports (fachübergreifend)

 

Die Rahmenbedingungen für den Wahlpflichtbereich werden durch den Erlass des Kultusministeriums geregelt, der Folgendes vorsieht:

1.    Die Schülerinnen und Schüler können zwischen einer neueinsetzenden Fremdsprache oder einem Schwerpunkt wählen.

2.    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die getroffene Wahl in der Regel für zwei Jahre Gültigkeit hat und eine Umwahl nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist.

3.    Der Unterricht im Wahlpflichtbereich erfolgt zweistündig, eine dritte Fremdsprache wird dreistündig erteilt.