Die Unterstufe am EG
KoKoRu (Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht
Im Sommer 2017 sind Vereinbarungen zur Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts (KoKoRU) in Nordrhein-Westfalen zwischen den beteiligten (Erz-) Bistümern und den evangelischen Landeskirchen unterzeichnet worden. Auch wurde vom Schulministerium der Runderlass zum Religionsunterricht in NRW aus dem Jahr 2003 im August 2017 erweitert, um neben der bisherigen Organisationsform des konfessionellen Religionsunterrichts auch dem konfessionell-kooperativen Religionsunterricht eine gesicherte Rechtsgrundlage zu geben.
Inhaltlich orientiert sich konfessionell-kooperativer Religionsunterricht an dem Grundsatz "Gemeinsamkeiten stärken - Unterschieden gerecht werden". Dazu sind die weiterhin geltenden evangelischen und katholischen Lehrpläne aufeinander abgestimmt und in entsprechenden Unterrichtsplanungen umgesetzt worden.
Organisatorisch ist konfessionell-kooperativer Religionsunterricht Unterricht für evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler, an dem auf Antrag auch Schülerinnen und Schüler anderer Religionen und Glaubensrichtungen teilnehmen können. Er ist mit einem verpflichtenden Fachlehrerwechsel verbunden, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler beide konfessionellen Perspektiven im Laufe des Unterrichts authentisch kennenlernen und sich damit auseinandersetzen können.
Somit bietet konfessionell-kooperativer Religionsunterricht die authentische Begegnung mit der jeweils anderen Konfession, was für die Schülerinnen und Schüler aber auch für die Lehrerinnen und Lehrer einen Gewinn darstellt.
Ab dem Schuljahr 2021/2022 wird diese Bindung von Klasse 5 – 10 gelten.