Studien- und Berufsorientierung

Ein freiwilliges Ferienpraktikum: Worauf muss ich achten?

Da im Zuge der Coronakrise das offizielle Betriebspraktikum abgesagt wurde und wir bisher noch keine Planungssicherheit haben, die uns eine adäquate Alternative für ihre Kinder entwickeln lassen könnte, möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf die Möglichkeit eines freiwilligen Ferienpraktikums aufmerksam machen.

Vielleicht besteht nach den ersten Lockerungen von Kontaktverboten,  bei dem ein oder anderen Betrieb, die Chance ein Praktikum in den Ferien zu absolvieren. Wir hatten in der Informationsveranstaltung zur Berufswahlorientierung am Ende der Jahrgangsstufe 8 auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Die rechtlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen sind denkbar einfach und sollten kein Hinderungsgrund sein. Letztlich reicht eine mündliche Vereinbarung zwischen Schülern/Eltern und Betrieb.

Aus Sicht der Schülerinnen und Schüler wäre ein schriftlicher Vertrag und eine kurze Bestätigung/Beurteilung der Tätigkeiten durch den Betrieb von Vorteil. Sie könnten beides in ihrem Portfolio zur Berufswahlorientierung abheften und bei späteren Bewerbungen nutzen.

Wir haben für alle interessierten Schülerinnen und Schülern, Eltern und Betriebe eine Liste mit nützlichen Informationen und Vordrucke zum Download zusammengestellt:

1. Gesetzliche Regelungen für Praktika NRW (Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)

2. Zusammenfassung gesetzlicher Reglungen für das Ferienpraktikum

3. Muster Praktikumsvertrag (Westdeutscher Handelskammertag/WHKT)

4. Muster Praktikumsbescheinigung (Westdeutscher Handelskammertag/WHKT)

5. Schülerpraktikum, ein Leitfaden für Betriebe (Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)