Regelungen bei Covid-19 Verdachtsfällen und nachgewiesenen Erkrankungen

Informationen und Hinweise

  • Bei Krankheitszeichen (wie z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) sollten die betroffenen Personen unbedingt zu Hause bleiben. Treten entsprechende Symptome während des Unterrichts auf, müssen Betroffene unverzüglich nach Hause geschickt bzw. von den Eltern abgeholt werden.
  • Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres oder seines Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
  • Bei Auftreten vom Symptomen (auch milden) sind die Eltern auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Abklärung hinzuweisen. Quarantäne und Isolierung, auch von Kontaktpersonen, sind gemäß aktuellen Empfehlungen und in enger Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsbehörden umgehend und konsequent umzusetzen (vgl. Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 des RKI).
Maske.jpg