Notbetreuung

für Kinder, deren Eltern in kritischen Infrastrukturen tätig sind

In der Zeit von 7:50 Uhr bis 15:00 Uhr bieten wir eine Notbetreuung für Kinder an, deren Eltern in kritischen Infrastrukturen tätig sind. Genaueres regelt die Coronabetreuungsverordnung (https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie). 
Jedes Kind, das bei uns betreut wird, muss einen Nachweis des Arbeitgebers erbringen. Das notwendige Formular findet sich hier: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/Notbetreuung_Formular-ab-17-KW.pdf  (s. Anhang)

In dem Formular wird auf die Anlage 2 der Coronabetreuungsverordnung verwiesen (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf) (s. Anhang)

Aktuelle Informationen zu Schule und Corona finden sich auf der Seite des Schulministeriums unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Download - Antrag zur Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts

Download - Auflistung der Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020

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