Unterricht für die Unter-, Mittelstufe und EF

Am 15. Mai Unterricht einiger Kurse der EF. Ab 18. Mai wieder Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen 5, 6 und 7.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute durften wir die Q1 in der Schule begrüßen und eine Kollegin sagte „Das war so schön, alle wieder zu sehen.“ Auf dem Schulgelände haben sich alle an die geltenden Regeln gehalten.
Dienstag bis Donnerstag werden in dieser Woche Abiturklausur geschrieben, die Q1 hat Unterricht bis Freitag, am Freitag (15.05.) werden einige Kurse der EF Unterricht haben. In der darauffolgenden Woche können wir endlich auch den Unterricht für die Unter- und Mittelstufe wieder aufnehmen. Am Montag, den 18.05., dürfen die Klassen 5a, 5b und 5c, am Dienstag, den 19.05., die Klassen 7a, 7b und 7c und am Mittwoch, den 20.05., die Klassen 6a, 6b und 6c wieder zum Präsenzunterricht.

Am Donnerstag, den 21.05., ist Christi Himmelfahrt und am Freitag, den 22.05., ist ein beweglicher Ferientag, an dem aber die Abiturklausuren im Fach Mathematik geschrieben werden. Unterricht findet an diesem Tag also nicht statt.
Der Unterricht in den Klassen 5 bis 7 findet, wie schon in der SchulMail Nr. 20 angekündigt, jeweils von 7:50 Uhr bis 13:00 Uhr statt. Der Unterricht findet nicht ausschließlich in den Klassenräumen statt, da die Schüler auf die verschiedenen Trakte aufgeteilt werden.

Die Mensa und der Kiosk dürfen nicht öffnen. Wir bitten Sie daher Ihrem Kind etwas zu Essen und ein Getränk mitzugeben. Wir haben am EG keine Maskenpflicht. Wir empfehlen die Masken dann zu tragen, wenn die Kinder sich im Gebäude oder auf dem Schulhof bewegen. Insbesondere den Jüngeren fällt es schwer den empfohlenen Abstand zu halten.

Ein Plan bis zu den Ferien hoffen wir am Dienstag, den 12. Mai, veröffentlichen zu können.

Ein Hinweis zur Erklärung der Situation:
Kolleginnen und Kollegen, die – unabhängig von ihrem Alter – eine Vorerkrankung haben, dürfen nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Dies gilt auch, wenn sie das gerne möchten! Wir haben einige Lehrkräfte, die sehr verärgert sind, dass die rechtliche Lage so ist, wie sie ist. Aber sobald wir als Schulleitung von einer Erkrankung wissen, dürfen wir die Kolleginnen und Kollegen nicht einsetzen.

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