ERWEITERUNG DER TÄTIGKEITSBEREICHE FÜR EINE
NOTFALLBETREUUNG
Aufgrund der entsprechenden Verordnung des Ministeriums für Arbeit,
Gesund und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden die
Tätigkeitsbereiche für eine Notfallbetreuung mit Wirkung vom
23.04.2020 um weitere Bedarfsgruppen ergänzt.
Nähere Informationen sowie entsprechende Aktualisierungen finden Sie
unter dem Link:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html
WOCHENENDBETREUUNG:
Mit dem Ende der 17. Kalenderwoche endet die Wochenendbetreuung im
Rahmen der Notbetreuung.
BETREUUNG IN DEN FERIEN UND AN FEIERTAGEN:
Die Notbetreuung in Ferienzeiten endet zunächst mit Ende der
Osterferien. An den kommenden Feiertagen findet ebenfalls bis auf
Weiteres keine Notbetreuung statt.
Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 04.05.2020.